Nach der gesetzlichen
Definition umfasst Stockwerkeigentum den Miteigentumsanteil
an einem Grundstück, einschliesslich aller darauf erstellten Gebäude,
untrennbar verbunden mit dem Sonderrecht, bestimmte Gebäudeteile
ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen.
Stockwerkeigentum entsteht durch
die Eintragung ins Grundbuch (vgl. Art. 712d ZGB).
Voraussetzung für die Eintragung ist das Vorliegen
eines gültigen Rechtsgrundes, das bedeutet entweder einer
Begründungserklärung oder eines Begründungsvertrages.
Unsere
Dienstleistungen:
- Erstellen der Begründungspläne
aufgrund bestehender Baupläne
- Erstellung der
Wertquotenberechnung
- Ausarbeiten der
Begründungserklärung für Stockwerkeigentum/ Miteigentum
- Erstellung STWE Reglemente
- Erstellung der Nutzungs- und
Verwaltungsordnung