afis immobilien und schätzungen
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      Begründung von Stockwerkeigentum

      Nach der gesetzlichen Definition umfasst Stockwerkeigentum den Miteigentumsanteil an einem Grundstück, einschliesslich aller darauf erstellten Gebäude, untrennbar verbunden mit dem Sonderrecht, bestimmte Gebäudeteile ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen.

      Stockwerkeigentum entsteht durch die Eintragung ins Grundbuch (vgl. Art. 712d ZGB).
      Voraussetzung für die Eintragung ist das Vorliegen eines gültigen Rechtsgrundes, das bedeutet entweder einer Begründungserklärung oder eines Begründungsvertrages.

      Unsere Dienstleistungen:
      • Erstellen der Begründungspläne aufgrund bestehender Baupläne
      • Erstellung der Wertquotenberechnung
      • Ausarbeiten der Begründungserklärung für Stockwerkeigentum/ Miteigentum
      • Erstellung STWE Reglemente
      • Erstellung der Nutzungs- und Verwaltungsordnung
       
      afis Agentur für Immobilien & Schätzungen GmbH,   Leimatbachstrasse 12,  CH-9205 Waldkirch,   Telefon +41 71 280 10 44,  info@afis-immo.ch